Die Bekämpfung nicht-staatlicher Angreifer im Luftraum. - Unter besonderer Berücksichtigung des § 14 Abs. 3 LuftSiG und der strafrechtlichen Beurteilung der Tötung von Unbeteiligten.

Die Bekämpfung nicht-staatlicher Angreifer im Luftraum. - Unter besonderer Berücksichtigung des § 14 Abs. 3 LuftSiG und der strafrechtlichen Beurteilung der Tötung von Unbeteiligten.

von: Manuel Ladiges

Duncker & Humblot GmbH, 2013

ISBN: 9783428540112

Sprache: Deutsch

611 Seiten, Download: 2823 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

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Die Bekämpfung nicht-staatlicher Angreifer im Luftraum. - Unter besonderer Berücksichtigung des § 14 Abs. 3 LuftSiG und der strafrechtlichen Beurteilung der Tötung von Unbeteiligten.



Die Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Inland im Allgemeinen und um den Abschuss von Luftfahrzeugen im Besonderen ist auch nach der Nichtigkeitserklärung des § 14 Abs. 3 LuftSiG durch den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 15.2.2006 nicht verstummt. In der Zweitauflage stellt Manuel Ladiges in einem separaten Kapitel die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung seit 2007 dar. Ein Schwerpunkt liegt auf der Bedeutung des Plenarbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 3.7.2012 für den Einsatz der Streitkräfte im Katastrophennotstand. Das neue systematische Verständnis des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Verhältnisses von Art. 35 Abs. 2 und 3 GG zu Art. 87a Abs. 4 GG wird kritisch hinterfragt. Durch die Einarbeitung von über 230 neuen Literaturnachweisen wird zudem der aktuelle Diskussionsstand in der Literatur zu den verfassungs- und strafrechtlichen Aspekten des Streitkräfteeinsatzes zur Abwehr von Gefahren aus dem Luftraum eingehend analysiert.

Manuel Ladiges, geboren 1979 in Göttingen, ist Habilitand an der Georg-August-Universität Göttingen. Er studierte von 2000 bis 2004 an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald und war von 2004 bis 2006 tätig als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Wolfgang Joecks, der auch die Promotion betreute. 2006/2007 absolvierte er ein LL.M.-Studium an der University of Edinburgh. Im Anschluss folgte das Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht mit einer Wahlstation beim Bundesverfassungsgericht im Dezernat von Prof. Dr. Andreas Voßkuhle.

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